Mit der Normaufteilung (
EN0701-0702 → EN50678, EN50699) hat sich die die Bestimmung des Grenzwertes für den Schutzleiterwiderstand etwas geändert.
Für Leitungen mit einem Querschnitt bis 1,5mm2 gilt weiterhin der Grenzwert 300 mΩ (für Leitungslängen <5m).
Für größere Querschnitte muss der Grenzwert jedoch rechnerisch ermittelt werden, wobei der kleinstmögliche Grenzwert für einpolige Leitungen nun 100 mΩ beträgt.
Falls der gemessene Wert 100mOhm überschreitet, werden Leitungslänge und Querschnitt zur Ermittlung des Grenzwertes abgefragt.
Bei einer Eingabe von 1,5mm2 Querschnitt und 3m Leitungslänge beispielsweise, beträgt der Grenzwert 300mΩ.