Anwendungsbeispiele: Kaffeemaschinen, Tauchpumpen, Monitore, Netzadapter für Notebooks
Normgerecht kann so ein Gerät, ohne das Gehäuse zu öffnen, nicht geprüft werden, was bei vielen Geräten sogar zur Zerstörung des Gerätes führen würde.
Jeder Prüfer kann jedoch entscheiden, ob er es verantworten kann in speziellen Fällen von der Norm abzuweichen. Hierfür sollten jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, damit man ruhigen Gewissens auf die Schutzleiterprüfung verzichten kann, z.B.:
- Das Gerät besitzt ein GS-Zeichen. Dann kann man davon ausgehen, dass dieses Gerät von dem GS-Zeichen erteilenden Institut als sicher befunden wurde.
- Das Netz, an dem das Gerät betrieben wird, ist mit einem 30 mA FI-Schalter geschützt. So ist auch in einem Fehlerfall noch ein Personenschutz bei direktem Berühren der Netzspannung gegeben.
- Es dürfen bei der Sichtprüfung solcher Geräte keine Zugeständnisse gemacht werden. Auch bei kleinen Schäden, wo man vielleicht noch ein Auge zudrücken könnte, muss das Gerät außer Betrieb genommen werden.
Bei Geräten, welche Wasser transportieren, kann man diese mit Salzwasser befüllen und über die Flüssigkeit zum Schutzleiter messen. Man bekommt zwar keine kleinen Widerstandswerte, jedoch weiß man, dass der Schutzleiter Kontakt zur Flüssigkeit hat.
Bei allen anderen Geräten, kann man auf die Schutzleiterprüfung verzichten, was jedoch immer in der Verantwortung des Prüfers liegt.
Für solche Fälle bietet der SECUTEST die Möglichkeit die Schutzleiterprüfung zu überspringen. Wenn Sie aufgefordert werden den Schutzleiter zu kontaktieren, drücken Sie die Pfeiltaste nach unten und die Schutzleiterprüfung wird ausgelassen. Sie können dann beim Speichern der Prüfung auf der Seite Angaben zu Reparaturen eintragen, dass der Schutzleiter nicht zugänglich war. Wenn ein Gerät ein GS-Zeichen besitzt, so sollte man diesen Kompromiss eingehen können.